Hinweisgeberschutz - Hinweisgebersystem
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Seit diesem Stichtag müssen Unternehmen ab 250 Beschäftigten ein internes Hinweisgebersystem für einen geeigneten Hinweisgeberschutz auf eigene Kosten eingerichtet haben. Ende des Jahres folgen dann Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden.
Mit dem Gesetz entstehen Kosten, um die Whistleblower-Richtlinie der EU in deutsches Recht umzusetzen. Wenn Beschäftigte im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Rechtsverstößen erhalten, geraten Sie eventuell in einen (inneren) Konflikt: Darf oder muss der Verstoß gemeldet werden, oder gehen die Loyalitätspflichten als Beschäftigter vor? Aus Angst vor negativen Folgemaßnahmen werden dann mögliche Rechtsverstöße nicht aufgedeckt. Dem soll das Hinweisgeberschutzgesetz entgegenwirken: Wer Verstöße meldet, soll keine beruflichen Konsequenzen fürchten müssen.
Das HinSchG beschäftigt sich ausschließlich mit Hinweisen / Whistleblowing im beruflichen Kontext, wenn es sich um strafbewehrte (Straftat) oder bußgeldbewehrte (Ordnungswidrigkeit) Vergehen handeln, oder die Gesundheit/Leben gefährden,
Es geht um die Bereitstellung von Meldewegen für Beschäftigte und den Schutz von Hinweisgebern vor etwaigen (arbeitsrechtlichen) Repressalien ihres Beschäftigungsgebers.
Folgende Tätigkeiten übernehme ich gerne für Sie ...
Aufgaben Hinweisgebersystem
Einrichten und betreiben von Meldekanälen
Telefon
E-Mail
Digitale Meldestelle
Durchführen des Verfahrens für interne Meldungen
Ergreifen von Folgemaßnahmen
Bereitstellen von Hinweisen zur Meldemöglichkeit bei externen Stellen
Kosten und Preise für Ombudsperson
Die Aufgaben des Hinweisgeberschutzgesetz werden von Klaus Jogwer als Ombudsperson für Ihr Unternehmen mit geringen Kosten umgesetzt, so dass Sie damit sehr günstig die Auflagen erfüllen.
Für die Tätigkeit sowie die Bereitstellung des Dienstes werden pauschal mit 20 Euro / Monat vergütet, welche in einer Jahreszahlung zu tätigen ist. Sollte eine Meldung erfolgen, so wird mit 24 Euro pro Zeiteinheit (15 Minuten) abgerechnet. Über die geleistete Arbeit wird eine Aufzeichnung erstellt das Datum, Uhrzeit, Dauer der Tätigkeit und eine Kurzbeschreibung der Tätigkeit enthalten.
Was muss ich über das Hinweisgeberschutzgesetz wissen?
Eine Meldung muss für den Hinweisgeber geschützt möglich sein.
Der Eingang muss innerhalb sieben Tagen bestätigt werden
Spätestens nach drei Monaten muss der Meldende eine Rückmeldung erhalten, welche Maßnahmen erfolgt sind.
Was ist ein Hinweisgeber?
Ein Hinweisgeber (Whistleblower) ist ein Mitarbeiter, Lieferant, Kunde oder sonstiger Geschäftspartner der mit dem Unternehmen in Beziehung steht. Dieser meldet einen Verstoß der straf- oder bußgeldbewehrt ist.
Meldung erfolgt unter Wahrung der persönlichen Daten.
Wie läuft eine Meldung im Hinweisgebersystem ab?
Hinweisgeber meldet über unser System, oder per Email, oder per Telefon einen Vorfall an eine neutrale Person.
Diese Meldung wird von der Ombudsperson entgegengenommen und informiert den Versender über den Eingang der Meldung. (sofern Kontaktdaten vorhanden sind.)
Mit dem Unternehmen wird der Missstand besprochen, Lösungen erarbeitet und Entscheidungen getroffen
Ombudsperson gibt dem Hinweisgeber Rückmeldung über den Status.
Was ist wenn keine interne Meldestelle eingerichtet wird?
Hierzu sagt der §40 HinSchG dass bis zu 20.000 Euro Bußgeld zu erwarten sind.
Beispiel: Verstöße gegen Vorgaben zum Umweltschutz, Bekämpfung von Geldwäsche und vieles mehr.