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Elektromobilität

Vom Verbrenner- zum Elektrofahrzeug

Das Diesel Fahrzeug wurde verkauft und dafür mit Hilfe von EU-Mitteln ein Elektro Fahrzeug in Betrieb genommen.

Der Umweltbonus ist eine Förderung des Bundes und der Automobilhersteller für den Kauf oder das Leasing von rein elektrischen Fahrzeugen oder Brennstoffzellenfahrzeugen, die keine lokalen CO2-Emissionen verursachen1. Der Umweltbonus gilt auch für junge gebrauchte Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 erstmals zugelassen wurden und maximal 15.000 Kilometer Laufleistung haben2.

Der Umweltbonus beträgt je nach Nettolistenpreis des Basismodells zwischen 6.000 Euro und 9.000 Euro, wobei der Bund und der Hersteller jeweils die Hälfte übernehmen12. Der Umweltbonus kann nur noch von Privatpersonen beantragt werden, die das Fahrzeug mindestens zwölf Monate halten müssen1. Unternehmen sind ab dem 1. September 2023 nicht mehr antragsberechtigt.

Das Fahrzeugmodell muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als förderfähiges Fahrzeug gelistet sein2. Die Liste finden Sie hier 3. Der Antrag auf den Umweltbonus muss online beim BAFA gestellt werden1. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge1. Den Antrag und weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie hier .